Schon seit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) waren Unternehmen gezwungen, langjährige und funktionierende Prozesse zu hinterfragen. Dabei ging es insbesondere um die Konformität mit dem neuen EU-Gesetz. Diese betraf nicht nur Formalien wie eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, sondern auch technische Feinheiten. Erst zuletzt standen dafür die Cookies auf dem Prüfstand: Hier hat aber der BGH in Karlsruhe schon im Mai 2020 entschieden, dass ein einfacher Banner auf der Webseite nicht ausreicht, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ganz aktuell ist die Diskussion um die Datenschutz-Konformität von Newslettern. Auch in den Zeiten von Social Media und digitalen Marketingstrategien gehören die klassischen Newsletter nach wie vor zu den erfolgreichsten Instrumenten für die Kundenakquise und für die Bindung von Bestandskunden an das eigene Unternehmen. Für den Versand von Newslettern stehen zahlreiche Anbieter zur Verfügung. Besonders kritisch sind jedoch die zu betrachten, die nicht in Europa beheimatet sind, sondern beispielsweise als amerikanische Unternehmen – mit dem prominenten Beispiel Mailchimp – ihre Dienstleistungen für in Europa ansässige Unternehmen erbringen.
Amtlich bestätigt: Mailchimp ist nicht DSGVO-konform
Bei der Beurteilung der DSGVO-Konformität spielt auch die EuGH-Entscheidung vom 16. Juli 2020 eine wesentliche Rolle: Nach dem sogenannten Schrems II-Urteil dürfen die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern nur dann an Drittländer übermittelt werden, wenn diese einen ebenso hohen Schutz gewährleisten, wie diese in der EU durch die DSGVO vorgesehen ist. Explizit nicht gegeben ist dies im Fall einer Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA. Damit fallen automatisch alle Newsletter-Anbieter aus, die in den Vereinigten Staaten von Amerika beheimatet sind. Das ist auch logische Konsequenz Unternehmen, die den Datenschutz ihrer Kunden auch weiterhin sicherstellen wollen, sind also gut beraten, wenn sie zeitnah auf datenschutzkonforme Dienstleister umsteigen – anderenfalls drohen empfindliche Bußgelder nach Maßgabe der Vorschriften aus der DSGVO.
Fazit
Wer – völlig zu Recht – die Datenschutzkonformität beim Newsletterversand gewährleisten will, sollte sich nicht auf die Versprechungen der Anbieter verlassen. Hier ist Expertise gefragt. Im Rahmen einer Beratung können Sie mit SWAN dafür sorgen, dass Sie auch in Zukunft DSGVO-konformes und nachhaltiges Newsletter-Marketing betreiben.
"Newsletter-Marketing bleibt trotz aller digitalen Werbestrategien die Maßnahme der Wahl, wenn es darum geht, Kunden und Interessenten gezielt anzusprechen." Henning Ritter, SWAN – Agentur für vertriebsorientiertes Marketing
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