Die höchsten Gerichte in Deutschland und auch in Europa sind sich einig: Webseitenbetreiber brauchen mehr als einen Cookie-Banner, um rechtswirksam Cookies auf der eigenen Webseite setzen zu können. Während die Rechtslage hier bisher eher uneindeutig war, hat nun auch der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) als höchstes deutsches Gericht klar gemacht: User müssen aktiv die Verwendung von Cookies einwilligen.
