Die höchsten Gerichte in Deutschland und auch in Europa sind sich einig: Webseitenbetreiber brauchen mehr als einen Cookie-Banner, um rechtswirksam Cookies auf der eigenen Webseite setzen zu können. Während die Rechtslage hier bisher eher uneindeutig war, hat nun auch der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) als höchstes deutsches Gericht klar gemacht: User müssen aktiv in die Verwendung von Cookies einwilligen.
In dem brandneuen Urteil (Link zum Urteil: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020067.html?nn=10690868) machen die Richter in Karlsruhe deutlich, dass Seitenbesucher aktiv in die Cookieverwendung einwilligen müssen – das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass vorangekreuzte Checkboxen oder einfache Hinweise per Cookie-Banner nicht den rechtlichen Anforderungen genügen.
Gilt das Urteil für alle Cookies?
Faktisch betrifft das Urteil insbesondere Cookies, die nicht zu den sogenannten notwendigen Cookies zählen – also alle Cookies, die aus wirtschaftlichen Überlegungen gesetzt werden. In der Praxis sind das vor allem Cookies, die zum Tracking eingesetzt oder im Rahmen des sogenannten Affiliate-Marketings genutzt werden.
Wichtig zu wissen: Manche Cookies sind notwendig, um die ordnungsgemäße Funktion der Webseite zu gewährleisten. Diese sind explizit nicht Gegenstand des neuen BGH-Urteils und erfordern daher nach richtiger Auffassung keine aktive Einwilligung durch den User.
Was ist jetzt zu tun?
Webseitenbetreiber sollten den eigenen Auftritt kritisch auf den sogenannten Cookie-Consent hin überprüfen. Ist bis dato noch keine aktive Einwilligung vorgesehen, dann raten wir dringend dazu, dies zeitnah zu implementieren, um zum einen rechtskonform zu agieren und um zum anderen der Möglichkeit einer Abmahnung den Boden zu entziehen.
Was sind eigentlich Cookies?
In unserem Blogbeitrag vom 10. Mai 2020 wird das Thema: ,,Was sind eigentlich Cookies und wofür braucht man die?" kurz und prägnant beleuchtet: https://www.swanworks.de/blog/online/was-sind-eigentlich-cookies-und-wofuer-braucht-man-diese
"Fragen rund um die rechtskonforme Verwendung von Cookies beantworten wir gerne. Mit unseren Tools bieten wir Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, um eine rechtsgültige Einwilligung von Usern einzuholen." Henning Ritter, SWAN – Agentur für vertriebsorientiertes Marketing
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