Mit der Überbrückungshilfe III steht Unternehmern in der Coronakrise eine weitere staatliche Unterstützung zur Verfügung. Schon im Februar 2021 sollen Betroffene von den Zuschüssen profitieren können – und beispielsweise durch Investitionen die wirtschaftliche Schieflage, die durch die weltweite Pandemie ausgelöst wurde, bewältigen. Neu ist bei der Überbrückungshilfe III, dass die Fördergelder nun auch für Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen genutzt werden können – so zum Beispiel für den Launch eines Online-Shops.
Anschrift
Velsenstraße 7, 46240 Bottrop
(Termine nach Vereinbarung)