Mit der Überbrückungshilfe III steht Unternehmern in der Coronakrise eine weitere staatliche Unterstützung zur Verfügung. Schon im Februar 2021 sollen Betroffene von den Zuschüssen profitieren können – und beispielsweise durch Investitionen die wirtschaftliche Schieflage, die durch die weltweite Pandemie ausgelöst wurde, bewältigen. Neu ist bei der Überbrückungshilfe III, dass die Fördergelder nun auch für Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen genutzt werden können – so zum Beispiel für den Launch eines Online-Shops oder Anpassungsmaßnahmen.
Wer kann von der Überbrückungshilfe III profitieren?
Um die Überbrückungshilfe III zur Digitalisierung nutzen zu können, ist Grundvoraussetzung, dass die Förderbedingungen erfüllt sind. Das sind beispielsweise:
- Das Unternehmen erwirtschaftet nicht mehr als 750 Millionen Euro Jahresumsatz.
- In einem Monat im Förderzeitraum (= 1. November 2020 bis 30. Juni 2021) hat das Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erlitten. Entscheidend ist hier der Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019.
- Das Unternehmen wurde vor dem 30. April 2020 gegründet.
Wichtig zu wissen: Für die Überbrückungshilfe III macht es keinen Unterschied, ob das Unternehmen von einem regionalen oder überregionalen Lockdown betroffen ist oder war. Daher können auch Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen, die von den staatlich angeordneten Schließungen rund um das Infektionsschutzgesetz nicht betroffen sind.
Kann die Überbrückungshilfe III für eine Onlinepräsenz eingesetzt werden?
Im Gegensatz zu den anderen Corona-Hilfen ist die Überbrückungshilfe III gerade auch dafür gedacht, um Investitionen im Rahmen einer betrieblichen Digitalisierung zu finanzieren – so zum Beispiel durch den Aufbau eines Webshops. Zu den Kosten dieser Investitionen zählen auch Beitrittskosten, die beim Start auf Plattformen und Marktplätzen fällig werden – aber auch solche Kosten, die bei der Erweiterung eines bereits bestehenden Shops vom Budget bestritten werden müssen.
Klar ist: Auch der Gesetzgeber hat die Bedeutung von funktionierenden Online-Präsenzen erkannt – und angesichts von Lockdowns und Geschäftsschließungen beschlossen, Unternehmen unter die Arme zu greifen, die neben dem reinen Präsenzgeschäft auch auf ECommerce-Möglichkeiten setzen.
Wo und wie ist der Antrag auf Überbrückungshilfe III zu stellen?
Unternehmen, die einen Antrag auf Überbrückungshilfe III stellen wollen, sollten sich zeitnah bei SWAN | Agentur für vertriebsorientiertes Marketing in Bottrop melden. Wir helfen nicht nur bei der Antragstellung und bei der Prüfung der Voraussetzungen rund um Ihren Antrag, sondern auch dann, wenn es darum geht, Digitalisierung im Unternehmen effizient umzusetzen.
Ob Online-Shop oder Webpräsenz: Als Partner für Unternehmen jeder Größe ist SWAN | Agentur für vertriebsorientiertes Marketing in Bottrop jederzeit der richtige Partner. Das gilt gerade auch bei der staatlichen Förderung in Form der Überbrückungshilfe III. Sprechen Sie uns gerne direkt auf die Coronahilfen an: Auf der entsprechenden Plattform der Bundesregierung können schon jetzt die Anträge gestellt werden!
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